Mitarbeiter- & Personalüberwachung

Professionelle und diskrete Mitarbeiterüberwachung

Ein Mitarbeiter ist regelmäßig krankgeschrieben und Sie vermuten, dass die Krankheit vorgetäuscht wird, um anderen Tätigkeiten nachzugehen?

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer sich krankschreiben lassen, ohne dass tatsächlich eine Krankheit vorliegt. Gern wird der „gelbe Schein“ als Freikarte für ausgedehnte Freizeitaktivitäten, spontane Urlaubsreisen, umfangreiche Renovierungsarbeiten oder gar zur Ausübung von Nebentätigkeiten missbraucht.

Dem Arbeitnehmer ist meist nicht bewusst, dass er seinem Arbeitgeber und auch seinen Kollegen mit diesem Verhalten massiv schadet. Bei übermäßigem Krankenstand riskiert der Mitarbeiter Auftragseinbußen und finanzielle Schäden des Unternehmens, welches ihm einen Arbeitsplatz und ein Einkommen sichert.

Unverhältnismäßig häufige Krankschreibungen und Krankmeldungen nach nicht bewilligten Urlaubsanträgen sind eindeutige Anzeichen für einen Lohnfortzahlungsbetrug und sollten nicht ohne Weiteres vom Arbeitgeber hingenommen werden.

Unsere erfahrenen Detektive überprüfen Ihre Mitarbeiter im Falle solcher Ungereimtheiten in Form von Observationen und parallel geführten Ermittlungen, um hieb- und stichfeste Beweise zu erbringen.

Der psychologische Effekt solcher Maßnahmen hat eine ungeheure Wirkung auf die Kollegen der ertappten „Blaumacher“, welche vielleicht die Aufbesserung der Haushaltskasse auf „gelben Schein“ geplant hatten oder sich nebenbei das Taschengeld für den nächsten Urlaub verdienen wollten.

Nach erfolgreicher Durchführung von Mitarbeiterüberwachungen durch unsere Detektei ist die Anzahl der Krankschreibungen in den Betrieben unserer Auftraggeber nachweislich erheblich gesunken, was die Wirksamkeit unserer Arbeit unterstreicht.

Die lückenlose Beweisführung über Aktivitäten des Mitarbeiters mit Hilfe modernster Dokumentationstechnik und umfassenden Berichten ermöglicht es dem Arbeitgeber entsprechend gegen das Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorzugehen. So ist eine fristlose Kündigung im Falle einer Überführung ohne vorherige Abmahnung „aus wichtigem Grund“ gemäß § 626 BGB meist gerechtfertigt.

Lassen Sie sich von den „schwarzen Schafen“ in Ihrem Betrieb nicht länger auf der Nase herumtanzen und belohnen Sie loyale Mitarbeiter mit der Gewissheit, dass ihr Engagement nicht unbeachtet bleibt.

Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen zur Beratung jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.


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